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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Öffentliches Recht II – Prof. Dr. Markus Möstl

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Schwerpunktbereich VIII: Öffentliches Wirtschaftsrecht

Der Schwerpunktbereich VIII verfolgt in seiner Zielsetzung einen umfassenden Ansatz.

Den Studierenden sollen zunächst Grundlagen nähergebracht werden. Dies erfolgt im Rahmen der Grundsegmente: In der Vorlesung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ werden die europa- und verfassungsrechtlichen Grundsätze sowie verschiedene Teilbereiche des öffentlichen Wirtschaftens behandelt. Europarechtliche Bezüge werden in der Vorlesung „Europäisches Wirtschaftsrecht“ vertieft. Der Grundlagenbereich wird durch die Veranstaltung „Vertiefung Verwaltungsrecht“ abgerundet.

Daneben sollen die Studierenden in einem spezifischen Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts vertiefte Kenntnisse erhalten. Es kann daher zwischen einem der folgenden Wahlsegmente gewählt werden: Lebensmitterecht, Umweltrecht, Regulierungsrecht, Sozialrecht und voraussichtlich ab dem Wintersemester 2024/25 Recht der neuen Technologien.

Abgeschlossen wird der Schwerpunkt mit praktischen Fallbeispielen, die im Pflicht- oder/und einem Wahlsegment zu absolvieren sind.

InhalteEinklappen


Zum Schwerpunktstudium gehören gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 SPO (neue, vom Fakultätsrat bereits bechlossene Fassung, die voraussichtlich mit dem Wintersemester 2024/25 in Kraft tritt) folgende Inhalte:

I. Pflichtsegmente:

  • Öffentliches Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsverfassung und Deutsches und Europäisches
    Wirtschaftsverwaltungsrecht)
  • Europäisches Wirtschaftsrecht (Europarecht II ohne Außenwirtschaftsrecht)
  • Vertiefung Verwaltungsrecht

II. Wahlsegmente (mindestens ein Segment):

  • a) Lebensmittelrecht (Lebensmittelrecht I und II)
  • b) Umweltrecht (Umweltrecht I und II)
  • c) Regulierungsrecht (Energierecht und Medienrecht)
  • d) Sozialrecht (Gesundheitsrecht und Sozialrecht)
  • e) Recht der neuen Technologien (Datenschutzrecht und KI- und Plattformregulierung)

III. Praktische Fallbeispiele (im Pflicht- oder/und einem Wahlsegment

IV. Fakultative Angebote

Nach Möglichkeit werden auch fakultative Veranstaltungen angeboten, auf die jeweils gesondert informiert wird.

Beteiligte DozentenEinklappen
  • Prof. Dr. Markus Möstl (Sprecher)
  • Prof. Dr. Eva Julia Lohse
  • Prof. Dr. Jörg Gundel
  • Prof. Dr. Christoph Krönke
  • Prof. Dr. Nikolaus Bosch
  • Prof. Dr. Thomas Spitzlei
  • Prof. Dr. Ruth Janal
Prüfungen (§§ 41 ff. SPO)Einklappen


Das Schwerpunktstudium schließt mit zwei Teilprüfungen ab. Zum einen ist im Rahmen einer studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit (§§ 48 ff. SPO) eine schriftliche Studienarbeit anzufertigen (§ 49 SPO), die anschließend in einer mündlichen Prüfungsleistung zu verteidigen ist (§ 50 SPO). Zum anderen muss zum Abschluss des Schwerpunktstudiums eine Klausur (§§ 54 ff. SPO) im Unfang von 5 Stunden geschrieben werden.

Studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit (sog. Oberseminar):
Es wird Ihnen hier (im Losverfahren; gilt für alle Schwerpunktbereiche) ein Thema zugeteilt, welches binnen sechs Wochen innerhalb der vorlesungsfreien Zeit schriftlich zu behandeln bzw. abzufassen ist (studienbegleitende schriftliche Seminarleistung, § 49 SPO). Hinsichtlich der Formalien sind zwingend die Vorgaben des § 49 Abs. 4 SPO zu beachten, die durch den Seminarleiter bzw. die Seminarleiterin ergänzt oder konkretisiert werden können. Bestandteil des Oberseminars ist weiterhin ein 20-minütiger wissenschaftlicher Vortrag zum Thema Ihrer Studienarbeit (Verteidigung der wissenschaftlichen Thesen, § 50 SPO).

Im Rahmen des Schwerpunktbereiches VIII besteht regelmäßig die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Seminaren zu wählen, in denen wiederum sowohl wahlsegmentspezifische als auch allgemein-wirtschaftsrechtliche Themen angeboten werden (sollen).

Studienabschließende Klausur (sog. Schwerpunktklausur):
Die Klausur hat einen Zeitumfang von 5 Stunden (§§ 54 ff. SPO) und ist spätestens im 14. Fachsemester abzulegen.

Die Gestaltung der SchwerpunktklausurEinklappen


Die studienabschließende Klausur umfasst bei einer 5-stündigen Bearbeitungszeit (300 Minuten) als Prüfungsgegenstand die Pflichtsegmente sowie ein Wahlsegment (vgl. § 54 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 8 SPO), welches Sie erst zum Zeitpunkt der diesbezüglichen Anmeldung wählen müssen (ganz unabhängig, welches Oberseminar Sie vorher belegt haben). Konkret wird die Schwerpunktklausur (Änderungen bleiben vorbehalten) wie folgt aufgebaut sein:

Die Klausur am Ende des Wintersemesters 2024/25 wird noch wie bisher aufgebaut sein (d.h. Pflichtsegmente insg. 1/3; Wahlsegment 2/3, wobei hier auch Inhalte des Pflichtsegments mit abgeprüft werden können). Auch an den Inhalten ändert sich nichts.

Ab der Klausur am Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2025 gilt eine hälftige Aufteilung von Pflichtbereich und Wahlsegment (d.h. je 150 Minuten). Die beiden Teile werden aus dem Kreis der beteiligten Dozenten künftig jeweils aus einer Hand gestellt und korrigiert (insg. also je zwei Aufgabenersteller und Korrektoren).

In inhaltlicher Hinsicht gilt wie bisher, dass sich der Stoff des Pflichtbereichs und der Wahlsegmente auf die Inhalte der jeweils zugrundeliegenden Vorlesungen bezieht (siehe oben „Inhalte“). Der Inhalt der Vorlesung „Vertiefung Verwaltungsrecht“ wird nicht eigens abgeprüft, sondern findet in allen Prüfungsteilen Niederschlag. Im Wahlsegment können weiter auch Bezüge zum Pflichtbereich mit abgeprüft werden.

Was die geringfügigen Änderungen im Prüfungsstoff des Pflichtbereichs anbetrifft, die sich aus der Umstellung der alten Vorlesungen „Grundlagen des öffentlichen Wirtschaftsrechts“ und „Europarecht II“ hin zu „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ und „Europäisches Wirtschaftsrecht (Europarecht II ohne Außenwirtschaftsrecht)“ ergeben (z.B. Einbeziehung des Vergaberechts), hat die Fachgruppe beschlossen, dass im Sommersemester 2025 neue Inhalte noch nicht abgeprüft werden. Ab dem Wintersemester 2025/26 können diese dann mit einbezogen werden.

Ablauf des Schwerpunktbereichsstudiums (organisatorisch)Einklappen


1. Anmeldung

Die Zulassung zum Schwerpunktstudium bedarf gemäß § 47 SPO eines schriftlichen oder elektronischen Antrages an das Prüfungsamt Jura, in dem die verbindliche Wahl des Schwerpunktbereiches VIII (Öffentliches Wirtschaftsrecht) erklärt wird. Voraussetzung für die Zulassung ist die bestandene Zwischenprüfung.

2. Abfassung der studienbegleitenden schriftlichen Seminarleistung

Die Oberseminararbeit ist zwingend am Ende des Semesters abzufassen, welches dem Semester der Zulassung zum Schwerpunktbereich folgt (d.h. bei Zulassung zum 5. Semester ist die Arbeit somit am Ende des 6. Semesters zu verfassen, bei Zulassung zum 6. Semester somit am Ende 7. Semesters, usw.). Voraussetzung für das Abfassen der Oberseminararbeit ist der Nachweis eines bestandenen „einfachen Seminars“. Beachten Sie außerdem, dass die Bearbeitung der Oberseminararbeit vor der Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung erfolgen muss.

3. Mündliche Seminarleistung (Verteidigung der wissenschaftlichen Thesen)

An die Abfassung der Oberseminararbeit schließt sich eine mündliche Prüfungsleistung an, zu der sie vom Seminarleiter bzw. der Seminarleiterin gesondert geladen werden.

4. Studienabschließende Klausur (Schwerpunktklausur)

Die Zulassung zur Klausur erfordert einen Antrag über das elektronische Prüfungsverwaltungssystem und ist erst möglich, wenn die Oberseminararbeit abgefasst und bewertet wurde bzw. die „Übungen für Fortgeschrittene“ in allen drei Rechtsgebieten erfolgreich abgelegt und der Leistungsnachweis in der Veranstaltung „Methodenlehre“ bestanden ist. Das neben dem Pflichtsegment abzuprüfende Wahlsegment wählen Sie im Rahmen des hiesigen Antrages zur Zulassung.

Ablauf des Schwerpunktbereichsstudiums (inhaltlich)Einklappen

Die Schwerpunktsveranstaltungen können nach freiem Belieben besucht werden. Es ist nicht erforderlich, dass der Schwerpunkt im Wintersemester angefangen wird.

Notenbildung JUPEinklappen


Die studienbegleitende schriftliche Seminarleistung und die mündliche Seminarleistung bilden eine gemeinsame Note (Verteilung: 2/3 schriftliche Leistung; 1/3 mündliche Leistung). Diese Seminarnote geht zu 60 %, die Note der Schwerpunktklausur zu 40 % in die Gesamtnote der Juristischen Universitätsprüfung ein.

ÜbergangsphaseEinklappen


Bitte beachten Sie das Informationsschreiben vom 15.01.2025.
Zu früheren Übergangsphasen verweisen wir auf die Aushänge vom 26.04.2022 sowie 27.04.2022.               

PrüfungsordnungenEinklappen


Die Prüfungsordnung finden Sie hier.

Ihre Fragen & AnsprechpartnerEinklappen


Bei Fragen zur Anmeldung zum Schwerpunktstudium bzw. zu den einzelnen Prüfungsleistung wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Jura. Dieses finden Sie hier.

Bei allen weiteren Fragen können Sie sich gerne an Herrn wiss. Mit. Vincent Korthals Altes wenden.


Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Markus Möstl

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