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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Öffentliches Recht II – Prof. Dr. Markus Möstl

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Schwerpunktbereich VIII: Öffentliches Wirtschaftsrecht

Der Schwerpunktbereich VIII verfolgt in seiner Zielsetzung einen umfassenden Ansatz.

Den Studierenden sollen zunächst Grundlagen nähergebracht werden. Dies erfolgt im Rahmen der Grundsegmente: In der Vorlesung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ werden die europa- und verfassungsrechtlichen Grundsätze sowie verschiedene Teilbereiche des öffentlichen Wirtschaftens behandelt. Europarechtliche Bezüge werden in der Vorlesung „Europäisches Wirtschaftsrecht“ vertieft. Der Grundlagenbereich wird durch die Veranstaltung „Vertiefung Verwaltungsrecht“ abgerundet.

Daneben sollen die Studierenden in einem spezifischen Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts vertiefte Kenntnisse erhalten. Es kann daher zwischen einem der folgenden Wahlsegmente gewählt werden: Lebensmitterecht, Umweltrecht, Regulierungsrecht, Sozialrecht und voraussichtlich ab dem Wintersemester 2024/25 Recht der neuen Technologien.

Abgeschlossen wird der Schwerpunkt mit praktischen Fallbeispielen, die im Pflicht- oder/und einem Wahlsegment zu absolvieren sind.

Weitergehende Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

InhalteEinklappen


Zum Schwerpunktstudium gehören gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 SPO (neue, vom Fakultätsrat bereits bechlossene Fassung, die voraussichtlich mit dem Wintersemester 2024/25 in Kraft tritt) folgende Inhalte:

I. Pflichtsegmente:

  • Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Europäisches Wirtschaftsrecht (Europarecht II ohne Außenwirtschaftsrecht)
  • Vertiefung Verwaltungsrecht

II. Wahlsegmente (mindestens ein Segment):

  • Lebensmittelrecht (Lebensmittelrecht I und II)
  • Umweltrecht (Umweltrecht I und II)
  • Sozialrecht (Gesundheitsrecht und Sozialrecht)
  • Regulierungsrecht (Energierecht und Medienrecht)
  • Recht der neuen Technologien (Datenschutzrecht und KI- und Plattformregulierung)

III. Praktische Fallbeispiele (im Pflicht- oder/und einem Wahlsegment

IV. Fakultative Angebote

Nach Möglichkeit werden auch fakultative Veranstaltungen angeboten, auf die jeweils gesondert informiert wird.

Beteiligte DozentenEinklappen
  • Prof. Dr. Markus Möstl (Sprecher)
  • Prof. Dr. Eva Julia Lohse
  • Prof. Dr. Jörg Gundel
  • Prof. Dr. Christoph Krönke
  • Prof. Dr. Nikolaus Bosch
  • Prof. Dr. Thomas Spitzlei
  • Prof. Dr. Ruth Janal
Prüfungen (§§ 41 ff. SPO)Einklappen


Das Schwerpunktstudium schließt mit zwei Teilprüfungen ab. Zum einen ist im Rahmen einer studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit (§§ 48 ff. SPO) eine schriftliche Studienarbeit anzufertigen (§ 49 SPO), die anschließend in einer mündlichen Prüfungsleistung zu verteidigen ist (§ 50 SPO). Zum anderen muss zum Abschluss des Schwerpunktstudiums eine Klausur (§§ 54 ff. SPO) im Unfang von 5 Stunden geschrieben werden.

Studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit (sog. Oberseminar):
Es wird Ihnen hier (im Losverfahren; gilt für alle Schwerpunktbereiche) ein Thema zugeteilt, welches binnen sechs Wochen innerhalb der vorlesungsfreien Zeit schriftlich zu behandeln bzw. abzufassen ist (studienbegleitende schriftliche Seminarleistung, § 49 SPO). Hinsichtlich der Formalien sind zwingend die Vorgaben des § 49 Abs. 4 SPO zu beachten, die durch den Seminarleiter bzw. die Seminarleiterin ergänzt oder konkretisiert werden können. Bestandteil des Oberseminars ist weiterhin ein 20-minütiger wissenschaftlicher Vortrag zum Thema Ihrer Studienarbeit (Verteidigung der wissenschaftlichen Thesen, § 50 SPO).

Im Rahmen des Schwerpunktbereiches VIII besteht regelmäßig die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Seminaren zu wählen, in denen wiederum sowohl wahlsegmentspezifische als auch allgemein-wirtschaftsrechtliche Themen angeboten werden (sollen).

Studienabschließende Klausur (sog. Schwerpunktklausur):
Die Klausur hat einen Zeitumfang von 5 Stunden (§§ 54 ff. SPO) und ist spätestens im 14. Fachsemester abzulegen.

Die Gestaltung der SchwerpunktklausurEinklappen


Die studienabschließende Klausur umfasst bei einer 5-stündigen Bearbeitungszeit (300 Minuten) als Prüfungsgegenstand die Pflichtsegmente sowie ein Wahlsegment (vgl. § 54 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 8 SPO), welches Sie erst zum Zeitpunkt der diesbezüglichen Anmeldung wählen müssen (ganz unabhängig, welches Oberseminar Sie vorher belegt haben). Konkret wird die Schwerpunktklausur - voraussichtlich bis auf Weiteres - wie folgt aufgebaut sein:

Das Pflichtsegment umfasst in zeitlicher wie inhaltlicher Hinsicht 1/3 (also 100 Minuten). 50 Minuten entfallen hierbei jeweils auf „Grundlagen des öffentlichen Wirtschaftsrechts“ und „Europarecht II“ (also jeweils 1/6). Die Inhalte aus der Veranstaltung „Vertiefung zum Verwaltungsrecht“ werden nicht in einem eigenen Prüfungsteil abgefragt, sondern finden stets in allen Prüfungsteilen Niederschlag.

Das Wahlsegment nimmt einen Umfang von 2/3 ein (also 200 Minuten). Allerdings können und sollen innerhalb des Wahlsegments auch Bezüge zum allgemeinen „öffentlichen Wirtschaftsrecht“ und zum „Europarecht II“ abgeprüft werden, sodass das Pflichtsegment aufs Ganze gesehen also stärker zum Tragen kommt, als es allein durch das eine Drittel gesonderter Fragen hier zum Ausdruck kommt.

Die einzelnen Klausurteile sollen weiterhin dezentral von den jeweiligen Aufgabenstellerinnen und Aufgabenstellern korrigiert werden.

Beginnend mit der Klausur im Sommersemester 2025 ist eine hälftige Aufteilung von Pflicht- und Wahlsegment  geplant.

Ablauf des Schwerpunktbereichsstudiums (organisatorisch)Einklappen


1. Anmeldung

Die Zulassung zum Schwerpunktstudium bedarf gemäß § 47 SPO eines schriftlichen oder elektronischen Antrages an das Prüfungsamt Jura, in dem die verbindliche Wahl des Schwerpunktbereiches VIII (Öffentliches Wirtschaftsrecht) erklärt wird. Voraussetzung für die Zulassung ist die bestandene Zwischenprüfung.

2. Abfassung der studienbegleitenden schriftlichen Seminarleistung

Die Oberseminararbeit ist zwingend am Ende des Semesters abzufassen, welches dem Semester der Zulassung zum Schwerpunktbereich folgt (d.h. bei Zulassung zum 5. Semester ist die Arbeit somit am Ende des 6. Semesters zu verfassen, bei Zulassung zum 6. Semester somit am Ende 7. Semesters, usw.). Voraussetzung für das Abfassen der Oberseminararbeit ist der Nachweis eines bestandenen „einfachen Seminars“. Beachten Sie außerdem, dass die Bearbeitung der Oberseminararbeit vor der Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung erfolgen muss.

3. Mündliche Seminarleistung (Verteidigung der wissenschaftlichen Thesen)

An die Abfassung der Oberseminararbeit schließt sich eine mündliche Prüfungsleistung an, zu der sie vom Seminarleiter bzw. der Seminarleiterin gesondert geladen werden.

4. Studienabschließende Klausur (Schwerpunktklausur)

Die Zulassung zur Klausur erfordert einen Antrag über das elektronische Prüfungsverwaltungssystem und ist erst möglich, wenn die Oberseminararbeit abgefasst und bewertet wurde bzw. die „Übungen für Fortgeschrittene“ in allen drei Rechtsgebieten erfolgreich abgelegt und der Leistungsnachweis in der Veranstaltung „Methodenlehre“ bestanden ist. Das neben dem Pflichtsegment abzuprüfende Wahlsegment wählen Sie im Rahmen des hiesigen Antrages zur Zulassung.

Ablauf des Schwerpunktbereichsstudiums (inhaltlich)Einklappen

Die Schwerpunktsveranstaltungen können nach freiem Belieben besucht werden. Es ist nicht erforderlich, dass der Schwerpunkt im Wintersemester angefangen wird.

Notenbildung JUPEinklappen


Die studienbegleitende schriftliche Seminarleistung und die mündliche Seminarleistung bilden eine gemeinsame Note (Verteilung: 2/3 schriftliche Leistung; 1/3 mündliche Leistung). Diese Seminarnote geht zu 60 %, die Note der Schwerpunktklausur zu 40 % in die Gesamtnote der Juristischen Universitätsprüfung ein.

ÜbergangsphaseEinklappen


Zu früheren Übergangsphase verweisen wir auf die Aushänge vom 26.04.2022 sowie 27.04.2022.                

Für die Änderung zum Wintersemster 2024/25, insbesondere der inhaltichen Erweiterungen im Pflichtsegment "Öffentliches Wirtschaftsrecht", gilt folgendes:                                                                                                       Solange an den Klausuren auch Studierende teilnehmen, die den Schwerpunkt noch nach bisherigem Recht studiert haben (es wird die übliche Übergangsregelung geben), bleibt es im Pflichtsegment beim bisherigen Stoff, d.h. neuere Akzente wie z.B. das Vergaberecht werden nicht sofort geprüft.

Für die zur Wahl stehenden Bereiche der Oberseminararbeit bei Anmeldungen zum Schwerpunkt bis zum 1.6.2024 gilt folgendes:                                                                                                                                                                 Es kann im Wintersemester 2024/25 ein Seminar von Herrn Prof. Kroenke gewählt werden, das inhatlich im Pflichtsegment angesiedelt ist, aber optional auch Bezüge zur Digitalisierung aufweisen wird.

Das Wahlsegment "Recht der neuen Technologien" kann, was die Schwerpunktklausur angeht, beginnend mit der Klausur im Sommersemester 2025 gewählt.

PrüfungsordnungenEinklappen


Die Prüfungsordnung finden Sie hier.

Ihre Fragen & AnsprechpartnerEinklappen


Bei Fragen zur Anmeldung zum Schwerpunktstudium bzw. zu den einzelnen Prüfungsleistung wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Jura. Dieses finden Sie hier.

Bei allen weiteren Fragen können Sie sich gerne an Herrn wiss. Mit. Vincent Korthals Altes wenden.


Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Markus Möstl

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